Montag, 26. Dezember 2011

Kaltschnäuzigkeit II

Weihnachtlicher Nachtrag zum Drama:

Nach einem Gespräch mit der stellvertretenden Schulleitung wurde verfügt: Wer besagte Klausur (die mit der Verteilung der Hausarbeiten) wiederholen möchte, könne dies wegen eines Formfehlers tun. Oops, wenn das kein schlechtes Gewissen ist... Bleibt nur zu fragen, ob die Freiwilligkeit der Wiederholung nicht schon wieder ein Formfehler ist.

Anfang des Jahres wird ein Gespräch mit der Schulleitung und der Fachlehrerin stattfinden - zur Erläuterung, vermutlich der Note "ungenügend". Nachdem ich ein wenig in den einschlägigen Richtlinien geblättert habe, hat sich mein Eindruck verstärkt. Ein Schüler, der bisher weder methodisch noch inhaltlich fortgesetzt negativ aufgefallen ist, kann schlechterdings keine Sechs in einer Klausur bekommen - es sei denn, er habe unter geistiger Umnachtung gelitten. Da mir keine derartigen pathologischen Ausfälle bekannt sind, bin ich sicher, dass die Fachlehrerin ihre liebe Not mit der Erläuterung haben wird. Ich bin jedenfalls gespannt.

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